Sicherheitsgeräte und CCTV
Wenn Ihre Unterkunft mit Überwachungskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und kanalspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und trägt dazu bei, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen das Vorhandensein von CCTV oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtsstraßen zum Grundstück
- Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppen, Aufzüge oder Wäschereien
- Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Bereiche fallen ebenfalls unter diese Regel
Sie müssen in der Unterkunftsbeschreibung deutlich angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sie oder Aufnahmegeräte in oder um Ihre Unterkunft angebracht sind. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufnehmen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strengstens verboten. Bitte beachten Sie, dass die Geräte während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein müssen.
Kanalspezifische Richtlinien
Booking.com
Booking.com erlaubt keine CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, auch nicht wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihre Angebot auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.
Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie im Abschnitt „Sicherheit" unter „Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihre Unterkunftskonfiguration aufnehmen, wird dies nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Airbnb
Am 30. April 2024 hat Airbnb seine Richtlinie zu Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Geräuschen-Monitoren und intelligenten Geräten aktualisiert:
- Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in irgendeinem Teil des Innenraums (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt) oder in Gemeinschaftsbereichen erlaubt
- Außenbereiche mit hohen Datenschutzanforderungen (wie geschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben
- Geräusch-Dezibel-Monitore sind im Innenbereich erlaubt, müssen aber offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen angebracht werden
Gastgeber, die nicht konform sind, können ihr Angebot entfernt bekommen. Weitere Informationen finden Sie in der Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten.
Weitere Kanalrichtlinien
Andere Kanäle wie Vrbo erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, es muss jedoch während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie das Gerät Ihren Gästen beim Check-in und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige allgemeine Informationen
Wenn Sie CCTV in Ihre Unterkunftskonfiguration aufnehmen, wird dies nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt. Sie müssen die Unterkunftsbeschreibung selbst aktualisieren.
Gastgeber tragen die volle Verantwortung für alle Stornierungen durch Kanäle aufgrund des Vorhandenseins von CCTV, die nicht ausdrücklich in der Unterkunftskonfiguration angezeigt werden.
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