Vorbereitung auf die neuen Vorschriften für Ferienvermietungen auf den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln haben einen neuen regulatorischen Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV) eingeführt – die lokale Bezeichnung für Ferienvermietungsobjekte. Die neuen Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und den Wohnbedürfnissen der Einwohner schaffen. Hier sind die sieben wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten.
1. Größere Rolle der lokalen Gemeinden
Gemeinden erhalten künftig die Befugnis, Gebiete für Ferienvermietungen festzulegen. Dies soll verhindern, dass beliebte Tourismusgebiete überlastet werden, und sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum für Einwohner verfügbar bleibt. Die genauen Zonen wurden noch nicht definiert – achten Sie auf Updates von Ihrer lokalen Gemeinde.
2. Beschränkungen bei Neubauten
Neue Gebäude unterliegen strengeren Vorschriften: Maximal 10% der Neubauten dürfen als Ferienvermietungen genutzt werden. Zusätzlich gelten strengere Einschränkungen für sogenannte „Grüne Inseln", deren genaue Definition noch festgelegt wird.
3. Erforderliche Genehmigungen
Alle neuen Ferienvermietungsobjekte benötigen vor Betriebsbeginn:
- Genehmigung durch das zuständige Island Cabildo
- Einhaltung kommender Inspektionspläne
4. Schutzgebiete sind ausgenommen
Grundstücke in folgenden Bereichen dürfen nicht als Ferienvermietung genutzt werden:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Gebiete mit hohem Umweltwert
Hinweis: Bereits bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von diesem Verbot nicht betroffen.
5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards
Um die Gesamtqualität zu verbessern, müssen neue Ferienvermietungen folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestfläche von 35 m²
- Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards (endgültige Liste steht noch aus)
6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen
Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie diese unbegrenzt weiterbetreiben. Allerdings: Die Lizenz ist an Sie gebunden, nicht an die Immobilie – sie kann bei einem Verkauf nicht übertragen werden.
Für Immobilienverwalter: Sie dürfen bestehende Ferienvermietungen 5 Jahre lang (oder bis zu 10 Jahre, wenn die Regulierungen eingehalten werden) weiterverwalten. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.
7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen
Wenn Sie eine neue Ferienvermietung eröffnen möchten, beachten Sie diese zukünftigen Anforderungen:
- Mindestgebäudealter von 10 Jahren (wird noch diskutiert)
- Genehmigung durch die Gemeinde
- Vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
- Keine Lage in geschützten oder eingeschränkten Gebieten
Bleiben Sie informiert: Da sich diese Regelungen noch entwickeln, empfehlen wir, regelmäßig die Updates Ihrer lokalen Gemeinde zu überprüfen und sich mit den aktuellen Anforderungen vertraut zu machen.
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